Privatbereich
Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse Beweise beschafft, existiert in Österreich nicht. Dazu ist ausschließlich der Berufsdetektiv befugt. Nur ihm obliegt es, das Verfahren zugunsten seines Klienten durch Beschaffung von Beweismitteln zu beeinflussen.
- Beschaffung von Beweismitteln für Zivil- und Strafprozesse
- Kritische Nachprüfung von polizeilichen Ermittlungsverfahren
- Ehescheidungsverfahren (Nachweis der Eheverfehlung)
- Fürsorge- und Unterhaltsstreitigkeiten
- Feststellen des Umfeldes von Personen (Drogen - Alkohol)
- Kontrolle des Umgangs von Jugendlichen
- Auffinden von Jugendlichen
- Suchen erbberechtigter Personen
- Aufklären von Verleumdungen und übler Nachrede
- Aufklären von Heiratsschwindel